Internet
Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
IP-GIPT DAS=29.04.2002
Internet-Erstausgabe, letzte Änderung
29.10.10
Impressum:
Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20
D-91052 Erlangen
Mail:
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Zitierung
& .Copyright
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Aussagepsychologie_
Überblick_
Rel.
Aktuelles_ Rel.
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Willkommen
in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie,
Abteilung forensische Psychologie, Bereich
Aussagepsychologie
"Alle Menschen sind Lügner"
(Psalm
116,11)
"Die gefährlichsten Unwahrheiten sind Wahrheiten,
mäßig entstellt."
Georg Christoph Lichtenberg, (1742 – 1799), Vermischte
Schriften I, 3
„Die fehlerlose Erinnerung ist nicht die Regel,
sondern die Ausnahme."
William Stern 1902 in der Zeitschrift für die gesamte
Strafrechtswissenschaft, S. 327
„Der Irrtum ist der größte Feind der
Wahrheitsfindung vor Gericht."
Rolf Bender, 1982, Strafverteidiger 1982
von Rudolf Sponsel, Erlangen
Querverweise
Einführung:
So wie der Bäcker
Mehl braucht, ein Tankwart Benzin, der Richter Gesetze, so braucht die
AussagepsychologIn für ihre Arbeit - wie der Name schon sagt - Aussagen,
sonst kann sie keine Prüfung vornehmen, ob die Gesamtaussage genügend
Realkennzeichen enthält, so daß wenigstens erst einmal auf einen
subjektiv wahren Erlebnisbericht geschlossen werden darf. Beachten Sie
bitte das Wörtchen subjektiv, es ist hier sehr wichtig. AussagepsychologInnen
ermitteln nämlich keine objektiven Wahrheitswertungen, das ist Sache
des Gerichts, sondern nur subjektive. Auch wenn ein Zeuge subjektiv
die Wahrheit sagen mag, so folgt daraus keineswegs, daß seine subjektiv
wahre Aussage gleichbedeutend mit den Tatsachen ist. Wenn jemand z.B. nach
dem Sternzeichen einer entfernten Verwandten gefragt wird, dann kann dieser
Jemand felsenfest überzeugt und subjektiv wahrhaftig aussagen, die
Verwandte sei im Zeichen des Stiers geboren und trotzdem kann dies natürlich
falsch sein, weil sich der Betreffende irrt.
Der Hauptfeind der Wahrheit, wenn man es nicht gerade
mit abgebrühten Ganoven zu tun hat, ist nicht die Lüge, sondern
der Irrtum. Bezeichnenderweise hat Prof. Rolf Bender, juristischer Vernehmungs-
und Aussageexperte, sein im Strafverteidiger 1982 veröffentlichtes
Wirklichkeitsexperiment mit folgendem trefflichen Titel versehen:
„Der Irrtum ist der größte Feind der Wahrheitsfindung
vor Gericht."
Was sind Aussagen ?
Nun, der Stoff für Anzeigen, Ermittlungen, Anklagen und Verurteilungen
in solchen Verfahren sind Aussagen. Was sind nun Aussagen? Eine Elementaraussage
ist z.B. „Da steht ein Tisch." Oder „Da lag ein Messer". Die Aussage „Der
runde Tisch stand in der Ecke" ist bereits zusammengesetzt und enthält
drei Elementaraussagen oder Details (Tisch, rund, in der Ecke). Ein wichtiges
Realkennzeichen
für eine Aussage, die auf subjektiv wahren Erlebnissen beruht, ist
daher ihr sog. Detailreichtum, Nr. 3 bei Steller in seinem
Gutachten für den Bundesgerichtshof und von diesem bestätigt
wie alle anderen 18 auch.
Der
Druck der ErmittlerInnen, Aussagen zu gewinnen
Nun, fast alle ErmittlerInnen, VernehmerInnen und AussagepsychologInnen
stehen unter einem großen Aussageproduktionsdruck. Wenn nicht genügend
Aussagen aus dem Zeugen herausgeholt werden können, dann gibt es keine
Anzeige, keine Ermittlungen, keine Anklage, keine Verurteilung. Natürlich
kenne ich diesen Druck selbst, weil ich ihn selbst mehr als mir lieb war,
in meiner Sachverständigentätigkeit erlebt habe. Dieser Druck,
Aussagen hervorbringen zu müssen, ist eine vielfältige Fehlerquelle
von Vernehmungen.
Ein gutes Indiz für diesen Druck ist die Anzahl der Fragen,
die gestellt werden. Realerlebnis-begründete Aussagen zeichnen sich
nämlich dadurch aus, daß in der freien Erzählung viele
und detaillierte Aussagen in etwas sprunghafter und ungeordneter Reihenfolge
vom Zeugen hervorgebracht werden. Dieses wichtige Merkmal und Realkennzeichen
Nr. 2 fehlt in aller Regel in Aussagen, die durch fremde Einflüsse
und nicht wirklich erlebnisbegründet fundiert sind. Machen wir uns
als erstes klar:
Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen.
Und genauso ist es natürlich mit wirklichen Erlebnissen. Wenn einer
was erlebt hat, dann kann er was erzählen. Das hat schon der Landgerichtspräsident
Leonhardt 1934 - 100 Jahre nachdem
Mittermaier
die Grundzüge einer - auch heute noch weitgehend gültigen - kunstgerechten
Vernehmung darlegte - sehr klar und deutlich beschrieben (nach Undeutsch
1967,
S. 126):
„Ist ein Vorgang ... künstlich geschaffen, so ist
er auf einen bestimmten, durch den Prozeß gegebenen Zweck zugeschnitten
und weist in seinen Bestandteilen normalerweise nur das auf, was jenem
Zweck dient; er entbehrt allem Beiwerks und namentlich auch individuelle
Einzelheiten und Eigentümlichkeiten, wie sie mehr oder weniger jedem
erlebten Vorgang eigen sind; das von ihm gegebene Bild ist ohne Leben,
ein totes Schema von Vorgängen der betreffenden Art."
Wirkliche Erlebnisse können also im Prinzip detailreich berichtet
werden. Für die aussagepsychologische Glaubhaftigkeit ist daher der
frei produzierte Detailreichtum eines Erlebnisberichtes schon ein wichtiges
Kriterium. Liegen nicht genügend Aussagen vor, ist eine aussagepsychologische
Begutachtung nicht möglich, was häufig, vor allem bei kleineren
Kindern der Fall ist und von allen Aufklärungsinteressierten meist
sehr bedauert wird, weil dadurch möglicherweise eine KinderschänderIn
einer gerechten Verurteilung entgeht. Und genau das ist häufig der
Grund, weshalb die Vernehmerinnen so viele Fragen stellen. Doch wer viele
Fragen stellt, begibt sich aber auf gefährliches Gelände, nämlich
in die Gefahr, durch seine Fragen selbst herzustellen, was erst ermittelt
werden soll, vor allem dann, wenn viele Suggestivfragen
gestellt werden.
Die Bedeutung
der Erstaussage
Undeutsch zu Bedeutung einer richtigen Erstbefragung (1967,
S. 112):
„2. Erstbefragung
Der ersten Befragung wird von einigen Autoren eine außerordentlich
große Bedeutung für die Ausformung der Aussage beigemessen.
So schreibt Stern:
"Von den ersten Vernehmungen hängt also geradezu
die ganze Zukunft des Prozesses ab: In ihnen wird eigentlich fast immer
der Sachverhalt endgültig geklärt oder endgültig verschleiert"
(1926,47).
Es werden in einer fehlerhaften, insbesondere in einer suggestiven Befragung
große Gefahren für die Richtigkeit der auf diese Weise erzielten
Aussagen erblickt."
Zum Thema Statistik der kindlichen Zeugen und Opfer, Probleme der Aussagegewinnung
und Videotechnologie klicken Sie bitte hier.
Zur Problematik des manchmal jahrelangen Verfahrens klicken
Sie bitte hier.
Die
Aufgabe der AussagepsychologInnen nach dem BGH
Der Bundesgerichtshof hat uns mit seinem Urteil vom 30.7.1999 klipp
und klar gesagt, was wir AussagepsychologInnen zu tun haben:
-
die Realkennzeichen erheben;
-
die Bedeutung der Realkennzeichen prüfen (hypothesengeleitetes
Vorgehen, z.B. fremde Einflüsse untersuchen und prüfen). Daraus
folgt natürlich
-
daß AussagepsychologInnen als Grundmaterial Aussagen
brauchen, sonst können sie nicht gutachten, also: Aussagen gewinnen
-
Es sollte sich von selbst verstehen, daß die Aussagen
korrekt und zuverlässig erhoben werden müssen. Leider hat der
Bundesgerichtshof noch nichts darüber gesagt, wie Aussagen zu gewinnen
sind und welche Methoden hierbei strittig, verboten (Suggestivfragen?)
oder nur unter besonderen Vorkehrungen und Kontrollen statthaft sind. Es
ist zu hoffen, ja eigentlich zu fordern, dass der Bundesgerichtshof
in absehbarer Zeit hierzu Richtlinien entwickeln wird.
Die
12 'Verbote' (‘Hauptsünden’) in der Vernehmung (Exploration)
-
Aussagehemmende Faktoren zulassen (hemmende Anwesende, Störungen,
Unterbrechungen, Ablenkungen)
-
Sachverhalte, die erst ermittelt werden sollen, vorgeben
-
Suggestivfragen jeglicher Art stellen
-
Fragewiederholungen („insistieren"), die verunsichern, weil sie beim Zeugen
den Eindruck erwecken, man akzeptiere seine Einlassung nicht
-
Wertende sprachliche Kommentare (das gibt es doch gar nicht, das kann doch
nicht sein, in schärfster Form, das heftige Bestreiten), die dem Kind
den Weg weisen, was erwünscht und unerwünscht ist
-
Wertendes Ausdrucksverhalten (Kopfschütteln, nicken, grimassieren,
Augenbrauen hoch-ziehen, Augen verdrehen, entwertende Gesten wie z.B. wegwerfende
Handbewegung usw.)
-
Unkontrollierte Reaktionen (Hm, aha, soso, na so was, lachen, grimmig schauen,
...)
-
Einseitiges - nicht zu allen in Frage kommenden Hypothesen - vernehmen
(explorieren)
-
Wichtige Sachverhalte nicht gründlich genug erforschen.
-
Fremde Einflüsse nicht genügend erforschen und erheben
-
Unzureichende Dokumentation (an besten sachverständige Videovernehmung)
-
Gebrauch einer für die ZeugIn fremden oder gar unverständlichen
Sprache (Fremdworte, mißverständliche oder nicht zeugengemäße
Worte u. Beschreibungen).
Literatur
Beachten Sie bitte auch die Literatur in den Querverweisen.
_
Allgemeine
Methodologie und Wissenschaftstheorie
-
Döhring, E. (1964). Die Erforschung des Sachverhalts im Prozeß.
Berlin: Duncker & Humblot.
-
Hilgendorf, E. (1993). Der Wahrheitsbegriff im Strafrecht am Beispiel der
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für Strafrecht, 547-559.
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Kamlah, W., Lorenzen, P. (1967). Logische Propädeutik. Vorschule des
vernünftigen Redens. Mannheim: Bibliographisches Institut.
_
Allgemeine
Kriminologie und Forensische Psychologie
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Dechene, H. C. (1975). Verwahrlosung und Delinquenz. Profil einer Kriminalpsychologie.
München: Fink (UTB)
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Aussagepsychologie
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Gedächtnis, Erinnerung & Quellenverifikation: Irrtum, Induktion,
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Leonhardt, C. (1931). Psychologische Beweisführung in Ansehung existenzstreitiger
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In: Judicium, 3.J, ..
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Leonhardt, C. (1931). Psychologische Beweisführung in Ansehung existenzstreitiger
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_
c)
Spezialproblem Zeitschätzungen und zeitliche Zuordnungen (siehe
auch)
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Und eine bedeutsame psychiatrische Monographie zum Zeitproblem verdanken
wir:
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Payk, T. R. (1979). Mensch und Zeit. Chronopathologie im Grundriß.
Stuttgart: Hippokrates.
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Pöppel, E. (1987). Time perception. Encyclopedia of Neuroscience,
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Winfree, A. T.; u. a. (dt. 1988). Biologische Uhren. Zeitstrukturen
des Lebendigen. Heidelberg: Spectrum.
c2) Zeitschätzungen in der forensischen Psychologie:
Szewczyk et al. (1989, S. 62).
-
Arntzen (1983 S. 61, 1993 S. 60).
Anmerkung: Weder Undeutsch (1967) noch Köhnken (1990) erfassen
Zeitprobleme in ihren Sachregistern.
_
Diagnostische
Probleme (Puppen, Zeichnungen)
-
Dungen van den, M. (1994). "Entgleiste Puppen: Berufsordnung und
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und projektiver Einsatz problematisch und nicht schlüssig)
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Ekman, P. (1990). Zur Problematik der Diagnostik mit Hilfe von anatomisch
genau nachgebildeten Puppen in: "Warum Kinder lügen", Hamburg 1990
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-
Steinhage, R. (1992). Sexuelle Gewalt - Kinderzeichnungen als Signal. Reinbek:
Rowohlt.
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Wetzels, P. (1993). "Anatomisch ausgebildete Puppen: Ein diagnostisches
Mittel für die forensische Praxis", Pra-xis der Rechtspsychologie
3(2), 88-107 {Essential: zurückhaltend verwendbare Explorationshilfe;
bei nicht mißbrauchten Kindern kam in 6 % - 20 % der Fälle Demonstration
von Geschlechtsverkehr vor}
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Yapko, M. D. (dt. 1996, orig. 1994). Fehldiagnose Sexueller Mißbrauch.
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_
Entwicklungspsychologie
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Kruse, O. (1991). Emotionsentwicklung und Neuroseentstehung. Perspektiven
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Oerter, R. & Montada, L. (f1982, Hg.). Entwicklungspsychologie. München:
Urban & Schwarzenberg.
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Klett-Cotta.
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Piaget, J. (1975). Gesammelte Werke 1-10. Studienausgabe. Stuttgart: Klett.
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Sexuell Abweichendes
Verhalten (siehe auch)
-
Bisexualität:
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Praxis-Info:
Aussagepsychologische Vernehmungs-
und Gutachtenanalysen. FAQ.
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11.08.03 Aufnahme
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09.08.03 Leonhardt
Zitat belegt * Mittermaier Einschub und Literaturlink bei Leonhardt *
03.08.03 Acht
‘Hauptsünden’ in der Vernehmung (Exploration) von kindlichen Zeugen
eingebaut