Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    IP-GIPT DAS=14.11.2008 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung TT.MM.JJ
    Sekretariat: Diplom-PsychologInnen Irmgard Rathsmann-Sponsel und Dr. phil. Rudolf Sponsel
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    Willkommen in unserer Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Bücher, Literatur und Links zu den verschiedensten Themen, hier die Buchpräsentation:

    Vernachlässigte Kinder besser schützen

    präsentiert von Rudolf Sponsel, Erlangen
     

    Bibliographie * Verlagsinfo * Inhaltsverzeichnis * Leseprobe * Ergebnisse * Bewertung * Links * Literatur * Querverweise *

    Bibliographie: Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V., [ISS] (2008, Hrsg.). Vernachlässigte Kinder besser schützen. Sozialpädagogisches Handeln bei Kindeswohlgefährdung. Mit einer Einleitung von Dieter Kreft und Hans-Georg Weigel sowie Beträgen von Christoph Hoppensack, Joachim Merchel, Thomas Meysen, Christian Schrapper. München: Reinhardt. 2008. 158 Seiten. 6 Abb. 5 Tab. ISBN 13 (978-3-497-01945-8) kt. € [D] 16,90 / € [A] 17,40 / SFr 29,70. [VerlagsInfo] [IV] [LP]

    Verlagsinfo: "Wenn Kinder schwer misshandelt werden oder wegen grober Vernachlässigung sogar sterben, sind wir schockiert und fragen: Wie hätte dieses Kind gerettet werden können? Was muss in der sozialen Praxis der Jugendämter beachtet werden, damit das Wohl eines Kindes geschützt wird? Die unterschiedlichen Aspekte dieses Handelns untersuchen ausgewiesene Experten in diesem Lehrbuch und klären über den rechtlichen Rahmen auf, zeichnen ein fachliches Profil und skizzieren die notwendige Organisationsstruktur bei Kriseninterventionen. In einem Exkurs wird der skandalöse Fall von Kevin aus Bremen nachvollzogen. Ein handlungsorientiertes Lehrbuch zu den Regeln der Kunst bei Kriseninterventionen -- damit vernachlässigte Kinder in Zukunft frühzeitig Hilfe bekommen."

    Inhaltsverzeichnis

    Einleitung
    von Hans-Georg Weigel und Dieter Kreft

    I Das Recht zum Schutz von Kindern
    von Thomas Meysenbr> 1 Elternrecht und staatliches Wächteramt: Eine Aufforderung an den Gesetzgeber
    1.1 Verfassungsrechtliche Vorgaben
    1.2 Staatliches Wächteramt, das SBG VIII und das BGB

    2 Kindeswohl zwischen Entwicklungsförderung und Gefährdung

    3 Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe bei Kindeswohlgefährdung (§8a SGB VIII)
    3.1 Gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung als Aktivierung des Schutzauftrags
    3.2 Gefährdungseinschätzung
    3.3 Einbeziehung von Stellen außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe
    3.4 Mitteilung an das Jugendamt durch die Einrichtung oder den Dienst
    3.5 Anrufung des Familiengerichts und Inobhutnahme
    3.6 Grundzüge des Datenschutzes im Kinderschutz

    4 Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (§1666 BGB)

    5 Kooperation im Kinderschutz
    5.1 Mit der Gesundheitshilfe: §8a SGB VIII als Modell
    5.2 Mit der Schule: Ein Anfang
    5.3 Mit der Polizei: Abgrenzung und Zusammenarbeit
    5.4 Vernetzte Kooperation zum Schutz von Kindern chronisch kranker Eltern

    6 Haftung und strafrechtliche Verantwortung
    6.1 Geteilte Verantwortlichkeiten und Verantwortung
    6.2 Strafrechtliche Verantwortung
    6.3 Zivilrechtliche Haftung sowie arbeits- und beamtenrechtliche Konsequenzen

    7 Rechtsentwicklung: Ein Ausblick

    II Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen -- Methodische Überlegungen zur Kinderschutzarbeit sozialpädagogischer Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe
    von Christian Schrapper
    1 Gefahren für das Wohl des Kindes

    2 Möglichkeiten des Kinderschutzes

    3 Verfahren und Instrumente für sozialpädagogische Fachkräfte zu Gefahrenerkennung und -abwehr

    4 Sozialpädagogische Intervention in akuten Gefährdungs- und Krisensituationen und ihre methodische Gestaltung

    III Kinderschutz: Anforderungen an die Organisationsgestaltung im Jugendamt
    von Joachim Merchel
    1 Effektiver Kinderschutz -- Mehr als nur das Ergebnis individuellen kompetenten Handelns

    2 Wie hinderliche Organisationsbedingungen einen effektiven Kinderschutz im Jugendamt erschweren können

    3 Organisationsbezogene Anforderungen zur Realisierung eines „guten Kinderschutzes“ im Jugendamt
    3.1 Handlungsprogramme
    3.2 Gefahr von Routinen

    4 Organisationskultur und Kinderschutz im Jugendamt als Teil einer lernfähigen Organisation
    4.1 Organisationskultur
    4.2 Lernfähige Organisation
    4.3 Lernförderliche Organisationskultur

    5 Reflexive Organisationskultur im Jugendamt: Eine günstige Voraussetzung für effektiven Kinderschutz
    5.1 Lernorientiertes Fehlermanagement im ASD
    5.2 Strukturierte Qualitätsentwicklung und Evaluation im ASD
    5.3 Zur Bedeutung von Leitung bei der Herausbildung einer reflexiven Organisationskultur im Jugendamt

    6 Vereinbarungen zum Kinderschutz mit Trägern von Einrichtungen und Diensten

    7 Zusammenfassung: Effektiver Kinderschutz als Zusammenspiel von individueller Kompetenz und Organisationsgestaltung

    IV Kevins Tod -- Ein Fallbeispiel für missratene Kindeswohlsicherung
    von Christoph Hoppensack
    1 Die Organisation der Jugendhilfe in Bremen

    2 Kevin und seine Eltern

    3 Chronologie einer versäumten Sicherung von Kindeswohl

    4 Warum Kevin nicht zu seinem Wohl gekommen ist, und was man daraus lernen muss
    4.1 Der Casemanager
    4.2 Der Amtsvormund
    4.3 Die Fachaufsicht
    4.4 Erziehungshilfe als verantwortungsentlastende Arbeitsteilung
    4.5 Kindeswohl versus Geld

    Literatur



    Leseprobe:
    Einleitung von Dieter Kreft und Hans-Georg Weigel: [PDF]



    Ergebnisse.

    Zwei Beispiele:

    Fazit I. Teil: Das Recht zum Schutz von Kindern [S. 55]

    "8    Zum Abschluss: Ein Fazit
    "Es spricht viel dafür, dass wir mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Kinderschutz in Deutschland gut aufgestellt sind. Der Bundesgesetzgeber hat für die Hilfebeziehungen einen einerseits obligatorischen und andererseits geschützten Rahmen geschaffen und ausreichend Befugnisse zum Eingriff in die Rechte der Eltern normiert. Die Übergänge zwischen den verschiedenen Systemen werden durch entsprechende verbindliche gesetzliche Orientierungen erleichtert, nicht nur in § 8a Abs. 2 bis 4 SGBVIII, sondern in Bezug auf die Gesundheitshilfe nunmehr vereinzelt sogar durch den Landesgesetzgeber (z.B. § 12 Kinderschutzgesetz Rheinland-Pfalz).
        Auf jeden Fall kann konstatiert werden, dass das geltende Kinderschutzrecht gut gemeint ist. Ob die intendierten Effekte bei der Umsetzung in der Praxis auch Rechts Wirklichkeit werden, harrt allerdings rechtstatsächlicher Untersuchung. Forschung zur Evaluation liegt in Deutschland keine vor - und wäre doch gerade beim Schutz von Kindern und Jugendlichen unabdingbar. Die Forderung der Gesundheitsministerkonferenz nach einer Evaluation der Maßnahmen und Projekte der Länder sowie der Auswertung der Ergebnisse und Erfahrungen der unterschiedlichen Strategien in den Ländern auf wissenschaftlicher Basis (GMK 2007) sollte daher Vorbild für den Bund sein, den Schutzauftrag sowohl im SGB VIII als auch im BGB und deren Umsetzung ebenfalls zu evaluieren.
        Die Wirkungen und die Qualität der Umsetzung des Rechts ist - erforscht oder nicht - in jedem Fall entscheidend abhängig von der Fachlichkeit, mit der die jeweils zuständigen Fachkräfte tätig werden (hierzu s. Beitrag von Christian Schrapper in diesem Band), und von den strukturellen Rahmenbedingungen in den Kinderschutzorgamsationen vor Ort (hierzu s. Beitrag von Joachim Merchel in diesem Band)."
     

    Grundregeln für die Einschätzung von Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung  [S. 66]
        "1.  Je jünger Kinder sind, desto schneller sind sie lebensbedrohlich gefährdet, wenn insbesondere für ihre physiologischen Bedürfnisse und ihren Schutz vor Gewalt nicht zuverlässig gesorgt wird.
        2. Je früher für ein Kind mit seinen körperlichen, sozialen, emotionalen und intellektuellen Bedürfnissen schlecht gesorgt wird, desto größer ist die Gefahr tiefgreifender und langfristig wirkungsvoller Verletzungen und Beeinträchtigungen (s. Briscoe 2007 als Erfahrungsbericht einer Betroffenen).
        3.  Grundsätzlich können alle Lebensumstände von Eltern, die eine gesicherte Versorgung erschweren, gewichtige Hinweise auf Kindeswohl-gefährdungen sein, müssen es aber nicht!
        4. Für eine fundierte Einschätzung müssen daher möglichst vielfältige Informationen gesammelt und unterschiedliche Einschätzungen bewertet werden; um den Überblick nicht zu verlieren, sind zum einen Informationen über objektivierbare Sachverhalte und Einschätzungen oder Bewertungen Dritter deutlich getrennt aufzubereiten. Zum anderen müssen die Informationen und Einschätzungen nach ihrer Priorität für das Überleben  des  Kindes geordnet  und  bewertet werden.  Hierfür sind  Erhebungsraster oder Assessmentbögen unverzichtbare Hilfemittel (s. Kap. 3).
        5. Die Sicht der Mütter und Väter auf die Lebenssituation und Entwicklung ihrer Kinder, auf Versorgungsleistungen, die ihnen möglich sind sowie auf erforderliche und akzeptable Hilfeleistungen und Unterstützung ist unverzichtbarer Bestandteil einer fundierten Einschätzung des Kindeswohls und seiner möglichen oder tatsächlichen Gefährdungen. Sie ersetzt aber keine eigenständige  Urteilsbifdung sozialpädagogischer Fachkräfte (s. unter 4)."
     



    Bewertung: Ein wichtiges Buch gerade auch für die praktische Arbeit, das in vielen übersichtlichen Schaubildern Wesentliches noch einmal zusammenfasst und dabei hilft, sich nicht so sehr im undurchsichtigen Dickicht der zahlreichen Vorschriften, Gebote und Verbote zu verfangen, z.B. (S.33):



    Links (Auswahl: beachte)
    Informationen über Bücher, Bibliotheken, bibliographische Quellen.

    Literatur (Auswahl)
    Das Buch enthält ein 8-seitiges Literaturverzeichnis.
     



    Anmerkungen und Endnoten
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    Bewertung. Bewertungen sind immer subjektiv, daher sind wir in unseren Buchpräsentationen bemüht, möglichst viel durch die AutorInnen selbst sagen zu lassen. Die Kombination Inhaltsverzeichnis und Zusammenfassungen sollte jede kundige oder auch interessierte LeserIn in die Lage versetzen selbst festzustellen, ob sie dieses oder jenes genauer wissen will.  Die BuchpräsentatorIn steht gewöhnlich in keiner Geschäftsbeziehung zu Verlag oder den AutorInnen; falls doch wird dies ausdrücklich vermerkt. Die IP-GIPT ist nicht kommerziell ausgerichtet, verlangt und erhält für Buchpräsentationen auch kein Honorar. Meist dürften aber die BuchpräsentatorInnen ein kostenfreies sog. Rezensionsexemplar erhalten. Die IP-GIPT gewinnt durch gute Buchpräsentationen an inhaltlicher Bedeutung und Aufmerksamkeit und für die PräsentatorInnen sind solche Präsentationen auch eine Art Fortbildung - so gesehen haben natürlich alle etwas davon, am meisten, wie wir hoffen Interessenten- und LeserInnen.  Beispiele für Bewertungen: [1,2,3,]
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    Anm. Vorgesehene. Wir präsentieren auch Bücher aus eigenem Bestand, weil wir sie selbst erworben haben oder Verlage sie aus verschiedenen Gründen nicht (mehr) zur Verfügung stellen wollen oder können.
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    Änderungen Kleinere Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet und ergänzt.
    tt.mm.jj


    Querverweise
    Standort Vernachlässigte Kinder besser schützen.
    *
    Forensische Psychologie in der IP-GIPT * Kindeswohlkriterien. * PAS * Kindersexmafia *
    Entwicklungspsychologie in der IP-GIPT * Bindungslehre in der IP-GIPT.
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    Buch-Präsentationen, Literaturhinweise und Literaturlisten in der IP-GIPT. Überblick und Dokumentation.
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    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site:www.sgipt.org
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    Zitierung
    Sponsel, Rudolf (DAS). Vernachlässigte Kinder besser schützen. Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT.Erlangen: http://www.sgipt.org/lit/reinh/vkbs.htm
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