Vernachlässigte Kinder besser schützen
präsentiert von Rudolf Sponsel, Erlangen
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Bibliographie: Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V., [ISS] (2008, Hrsg.). Vernachlässigte Kinder besser schützen. Sozialpädagogisches Handeln bei Kindeswohlgefährdung. Mit einer Einleitung von Dieter Kreft und Hans-Georg Weigel sowie Beträgen von Christoph Hoppensack, Joachim Merchel, Thomas Meysen, Christian Schrapper. München: Reinhardt. 2008. 158 Seiten. 6 Abb. 5 Tab. ISBN 13 (978-3-497-01945-8) kt. € [D] 16,90 / € [A] 17,40 / SFr 29,70. [VerlagsInfo] [IV] [LP]
Verlagsinfo: "Wenn Kinder schwer misshandelt werden oder wegen grober Vernachlässigung sogar sterben, sind wir schockiert und fragen: Wie hätte dieses Kind gerettet werden können? Was muss in der sozialen Praxis der Jugendämter beachtet werden, damit das Wohl eines Kindes geschützt wird? Die unterschiedlichen Aspekte dieses Handelns untersuchen ausgewiesene Experten in diesem Lehrbuch und klären über den rechtlichen Rahmen auf, zeichnen ein fachliches Profil und skizzieren die notwendige Organisationsstruktur bei Kriseninterventionen. In einem Exkurs wird der skandalöse Fall von Kevin aus Bremen nachvollzogen. Ein handlungsorientiertes Lehrbuch zu den Regeln der Kunst bei Kriseninterventionen -- damit vernachlässigte Kinder in Zukunft frühzeitig Hilfe bekommen."
Einleitung
von Hans-Georg Weigel und Dieter Kreft
I Das Recht zum Schutz von Kindern
von Thomas Meysenbr> 1 Elternrecht und staatliches Wächteramt:
Eine Aufforderung an den Gesetzgeber
1.1 Verfassungsrechtliche Vorgaben
1.2 Staatliches Wächteramt, das SBG VIII und das BGB
2 Kindeswohl zwischen Entwicklungsförderung und Gefährdung
3 Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe bei Kindeswohlgefährdung
(§8a SGB VIII)
3.1 Gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung als Aktivierung
des Schutzauftrags
3.2 Gefährdungseinschätzung
3.3 Einbeziehung von Stellen außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe
3.4 Mitteilung an das Jugendamt durch die Einrichtung oder den Dienst
3.5 Anrufung des Familiengerichts und Inobhutnahme
3.6 Grundzüge des Datenschutzes im Kinderschutz
4 Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (§1666 BGB)
5 Kooperation im Kinderschutz
5.1 Mit der Gesundheitshilfe: §8a SGB VIII als Modell
5.2 Mit der Schule: Ein Anfang
5.3 Mit der Polizei: Abgrenzung und Zusammenarbeit
5.4 Vernetzte Kooperation zum Schutz von Kindern chronisch kranker
Eltern
6 Haftung und strafrechtliche Verantwortung
6.1 Geteilte Verantwortlichkeiten und Verantwortung
6.2 Strafrechtliche Verantwortung
6.3 Zivilrechtliche Haftung sowie arbeits- und beamtenrechtliche Konsequenzen
7 Rechtsentwicklung: Ein Ausblick
II Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen -- Methodische
Überlegungen zur Kinderschutzarbeit sozialpädagogischer Fachkräfte
in der Kinder- und Jugendhilfe
von Christian Schrapper
1 Gefahren für das Wohl des Kindes
2 Möglichkeiten des Kinderschutzes
3 Verfahren und Instrumente für sozialpädagogische Fachkräfte zu Gefahrenerkennung und -abwehr
4 Sozialpädagogische Intervention in akuten Gefährdungs- und Krisensituationen und ihre methodische Gestaltung
III Kinderschutz: Anforderungen an die Organisationsgestaltung im Jugendamt
von Joachim Merchel
1 Effektiver Kinderschutz -- Mehr als nur das Ergebnis individuellen
kompetenten Handelns
2 Wie hinderliche Organisationsbedingungen einen effektiven Kinderschutz im Jugendamt erschweren können
3 Organisationsbezogene Anforderungen zur Realisierung eines „guten
Kinderschutzes“ im Jugendamt
3.1 Handlungsprogramme
3.2 Gefahr von Routinen
4 Organisationskultur und Kinderschutz im Jugendamt als Teil einer lernfähigen
Organisation
4.1 Organisationskultur
4.2 Lernfähige Organisation
4.3 Lernförderliche Organisationskultur
5 Reflexive Organisationskultur im Jugendamt: Eine günstige Voraussetzung
für effektiven Kinderschutz
5.1 Lernorientiertes Fehlermanagement im ASD
5.2 Strukturierte Qualitätsentwicklung und Evaluation im ASD
5.3 Zur Bedeutung von Leitung bei der Herausbildung einer reflexiven
Organisationskultur im Jugendamt
6 Vereinbarungen zum Kinderschutz mit Trägern von Einrichtungen und Diensten
7 Zusammenfassung: Effektiver Kinderschutz als Zusammenspiel von individueller Kompetenz und Organisationsgestaltung
IV Kevins Tod -- Ein Fallbeispiel für missratene Kindeswohlsicherung
von Christoph Hoppensack
1 Die Organisation der Jugendhilfe in Bremen
2 Kevin und seine Eltern
3 Chronologie einer versäumten Sicherung von Kindeswohl
4 Warum Kevin nicht zu seinem Wohl gekommen ist, und was man daraus
lernen muss
4.1 Der Casemanager
4.2 Der Amtsvormund
4.3 Die Fachaufsicht
4.4 Erziehungshilfe als verantwortungsentlastende Arbeitsteilung
4.5 Kindeswohl versus Geld
Literatur
Zwei Beispiele:
Fazit I. Teil: Das Recht zum Schutz von Kindern [S. 55]
"8 Zum Abschluss: Ein Fazit
"Es spricht viel dafür, dass wir mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen
für den Kinderschutz in Deutschland gut aufgestellt sind. Der Bundesgesetzgeber
hat für die Hilfebeziehungen einen einerseits obligatorischen und
andererseits geschützten Rahmen geschaffen und ausreichend Befugnisse
zum Eingriff in die Rechte der Eltern normiert. Die Übergänge
zwischen den verschiedenen Systemen werden durch entsprechende verbindliche
gesetzliche Orientierungen erleichtert, nicht nur in § 8a Abs. 2 bis
4 SGBVIII, sondern in Bezug auf die Gesundheitshilfe nunmehr vereinzelt
sogar durch den Landesgesetzgeber (z.B. § 12 Kinderschutzgesetz Rheinland-Pfalz).
Auf jeden Fall kann konstatiert werden, dass das
geltende Kinderschutzrecht gut gemeint ist. Ob die intendierten Effekte
bei der Umsetzung in der Praxis auch Rechts Wirklichkeit werden, harrt
allerdings rechtstatsächlicher Untersuchung. Forschung zur Evaluation
liegt in Deutschland keine vor - und wäre doch gerade beim Schutz
von Kindern und Jugendlichen unabdingbar. Die Forderung der Gesundheitsministerkonferenz
nach einer Evaluation der Maßnahmen und Projekte der Länder
sowie der Auswertung der Ergebnisse und Erfahrungen der unterschiedlichen
Strategien in den Ländern auf wissenschaftlicher Basis (GMK 2007)
sollte daher Vorbild für den Bund sein, den Schutzauftrag sowohl im
SGB VIII als auch im BGB und deren Umsetzung ebenfalls zu evaluieren.
Die Wirkungen und die Qualität der Umsetzung
des Rechts ist - erforscht oder nicht - in jedem Fall entscheidend abhängig
von der Fachlichkeit, mit der die jeweils zuständigen Fachkräfte
tätig werden (hierzu s. Beitrag von Christian Schrapper in diesem
Band), und von den strukturellen Rahmenbedingungen in den Kinderschutzorgamsationen
vor Ort (hierzu s. Beitrag von Joachim Merchel in diesem Band)."
Grundregeln
für die Einschätzung von Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung
[S. 66]
"1. Je jünger Kinder sind, desto
schneller sind sie lebensbedrohlich gefährdet, wenn insbesondere für
ihre physiologischen Bedürfnisse und ihren Schutz vor Gewalt nicht
zuverlässig gesorgt wird.
2. Je früher für ein Kind mit seinen
körperlichen, sozialen, emotionalen und intellektuellen Bedürfnissen
schlecht gesorgt wird, desto größer ist die Gefahr tiefgreifender
und langfristig wirkungsvoller Verletzungen und Beeinträchtigungen
(s. Briscoe 2007 als Erfahrungsbericht einer Betroffenen).
3. Grundsätzlich können alle
Lebensumstände von Eltern, die eine gesicherte Versorgung erschweren,
gewichtige Hinweise auf Kindeswohl-gefährdungen sein, müssen
es aber nicht!
4. Für eine fundierte Einschätzung
müssen daher möglichst vielfältige Informationen gesammelt
und unterschiedliche Einschätzungen bewertet werden; um den Überblick
nicht zu verlieren, sind zum einen Informationen über objektivierbare
Sachverhalte und Einschätzungen oder Bewertungen Dritter deutlich
getrennt aufzubereiten. Zum anderen müssen die Informationen und Einschätzungen
nach ihrer Priorität für das Überleben des Kindes
geordnet und bewertet werden. Hierfür sind
Erhebungsraster oder Assessmentbögen unverzichtbare Hilfemittel (s.
Kap. 3).
5. Die Sicht der Mütter und Väter
auf die Lebenssituation und Entwicklung ihrer Kinder, auf Versorgungsleistungen,
die ihnen möglich sind sowie auf erforderliche und akzeptable Hilfeleistungen
und Unterstützung ist unverzichtbarer Bestandteil einer fundierten
Einschätzung des Kindeswohls und seiner möglichen oder tatsächlichen
Gefährdungen. Sie ersetzt aber keine eigenständige Urteilsbifdung
sozialpädagogischer Fachkräfte (s. unter 4)."
Literatur (Auswahl)
Das Buch enthält ein 8-seitiges Literaturverzeichnis.
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