SGIPT - Gesellschaft für Allgemeine und Integrative Psychotherapie - Deutschland
    Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT DAS=23.05.2002
    Sekretariat: Diplom-PsychologInnen Irmgard Rathsmann-Sponsel und Dr. phil. Rudolf Sponsel
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    Vertrauens Regeln zur Beurteilung von Experten
     nach Wolfgang Wild (1987),

    in seiner Zeit als bayerischer Staatsminister für Wissenschaft und Kunst

    Mitgeteilt von Rudolf Sponsel, Erlangen
    Internet-Erstausgabe 23.5.2002, Letztes Update TT.MM.JJ

    • Erster Ratschlag: 'Erkunde die wissenschaftliche Reputation der Experten und räume einem international angesehenen Wissenschaftler einen Vertrauensvorschuß ein.' [S. 7]
    • Zweiter Ratschlag: 'Prüfe, ob die Aussage eines Wissenschaftlers das Fachgebiet betrifft, auf dem er Kompetenz besitzt.' [S. 8]
    • Dritter Ratschlag: 'Mißtraue jedem Experten, der - statt Fakten leidenschaftslos zu analysieren - versucht, Dich mit rhetorischem Einsatz zu einer bestimmten Überzeugung zu verleiten.' [S. 8]
    • Vierter Ratschlag: 'Versuche durch Stichproben festzustellen, ob der Experte mit Fakten redlich umgegangen ist oder versucht hat, die Fakten im Interesse der Durchsetzung einer bestimmten Position zu manipulieren.' [S. 9]
    • Fünfter Ratschlag: 'Nimm nur Expertisen ernst, die die Sicherheit der eigenen Aussagen kritisch analysieren und begründete Fehlergrenzen angeben.' [S. 9]
    • Sechster Ratschlag: 'Vertraue am ehesten demjenigen Experten, der niemandem nach dem Munde redet, in dessen Gutachten sich sowohl Aussagen finden, die Dir, wie solche, die Deinem Kontrahenten unbequem sind.' [S. 10]


    An grundsätzlicher wissenschaftlicher Haltung fordert Wild:
     

      "... Wo der Wissenschaftler als Wissenschaftler gefordert ist, muß er sich an das Ethos der Wissenschaft binden und alle anderen Rücksichten und Bindungen demgegenüber zurückstellen. Wenn ein Wissenschaftler befürchtet, daß eine Sachaussage politische Wirkungen haben kann, die er nicht wünscht oder die er sogar für verderblich oder moralisch inakzeptabel hält, dann kann er die Aussage verweigern, aber er darf objektiv unstreitige Sachverhalte nicht verfälschen oder manipulieren. Denn das Ethos der Wissenschaft fordert, daß das Bekenntnis zur Wahrheit allen, aber auch wirklich allen anderen Rücksichten überzuordnen ist. Man kann, um ein Beispiel zu nennen, gentechnologische Eingriffe in die Keimbahn des Menschen zu religiösen, humanen oder sonstigen Erwägungen heraus radikal ablehnen, aber man darf trotzdem die Frage, ob durch solche Eingriffe Erbkrankheiten geheilt werden können, nicht verneinen, wenn man weiß, daß es sich umgekehrt verhält." [S. 11]




    Wild, Wolfgang (1987). Kriterien der Glaubwürdigkeit von Expertenaussagen. Vortrag am 29.7.1987 beim Verein der Freunde der Universität Regensburg e.V. Heft Nr. 13. Kallmünz: Laßleben. Vom Autor im Text (S. 8) zum gleichen Thema zitiert: Maier-Leibnitz, Heinz (FAZ 12.10.1982): "Vorschlag einer Glaubwürdigkeitsprüfung."

    (wird gelegentlich ergänzt, ausgebaut und fortgesetzt)

    Querverweise:
    Standort: Vertrauens Regeln zur Beurteilung von Experten nach Wolfgang Wild (1987)
     
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    Fußnoten
    1) GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.


    Zitierung
    Sponsel, R.  (DAS). Vertrauens Regeln zur Beurteilung von Experten nach Wolfgang Wild (1987), in seiner Zeit als bayerischer Staatsminister für Wissenschaft und Kunst. Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT. Erlangen:  http://www.sgipt.org/wisms/falsch/vreg.htm
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